21. August 2026
Verzugszins und Mahnung: 5% ab wann genau
OR Art. 102 und 104 im Alltag: wann der Verzug eintritt, warum die Mahnung meistens nötig ist und was die 5% wirklich bedeuten.
Der Verzugszins von 5% nach OR Art. 104 ist bekannt. Weniger bekannt ist, ab welchem Tag er läuft, und das entscheidet über den Betrag.
Verzug tritt nicht automatisch ein
Nach OR Art. 102 Abs. 1 gerät der Schuldner erst durch Mahnung in Verzug. Nur wenn ein bestimmter Verfalltag verabredet ist oder sich aus einer vorbehaltenen Kündigung ergibt, tritt der Verzug ohne Mahnung ein (Abs. 2).
Praktisch heisst das: ohne datierte Mahnung und ohne vereinbarten Verfalltag laufen keine Verzugszinsen, egal wie lange die Rechnung offen ist.
Was eine Mahnung sein muss
- Eine bestimmte, unmissverständliche Aufforderung zur Zahlung: eine zweite Kopie der Rechnung genügt nicht sicher.
- Nachweisbar zugegangen. Das Zugangsdatum ist das, was zählt.
- Nach Fälligkeit versandt. Eine Mahnung vor Fälligkeit begründet keinen Verzug.
Die 5% sind ein Minimum, kein Maximum
Das ist wörtlich gemeint. OR Art. 104 Abs. 1 verlangt den Verzugszins von 5%, „selbst wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen". Ein tieferer vereinbarter Satz bindet den Gläubiger im Verzug also nicht. Ein vertraglich höherer Zins kann auch während des Verzugs gefordert werden (Abs. 2), und unter Kaufleuten darf der übliche Bankdiskonto am Zahlungsort gerechnet werden, soweit er 5% übersteigt (Abs. 3).
Und der Fall, der die ganze Rechnung ändert: SIA-Norm 118
Alles bisher Gesagte ist OR. Ist die SIA-Norm 118 vereinbart, was auf den meisten Schweizer Bauten zutrifft, gilt für die Zahlung Art. 190 Abs. 1, und der antwortet anders. Die dreissig Tage sind dort eine Zahlungsfrist: läuft sie ab, ist der Skonto verloren, und der Verzugszins läuft erst ab der Mahnung, zum Zinssatz für Kontokorrentkredite von Bauunternehmern am Zahlungsort.
Der Unterschied ist nicht akademisch. Nicht 5% ab dem 31. Tag, sondern der Bankkontokorrentsatz ab dem Tag der Mahnung, und diese beiden Zahlen liegen selten gleich. Welche Regelung gilt, entscheidet der Vertrag, und das ist die erste Frage, bevor eine Zahl in die Mahnung geschrieben wird.
VariationFlow erzeugt die Mahnung mit dem korrekten Datum und kennt beide Regelungen: auf dem reinen Werkvertrag rechnet es OR Art. 104 ab Zugang der Mahnung, auf einem SIA-118-Vertrag Art. 190 Abs. 1 ab der Interpellation, und wo kein Satz erfasst ist, nennt der Brief die Grundlage und keine erfundene Zahl.
Ein Datensatz, von der Baustelle bis zur Zahlung
VariationFlow erfasst den Nachtrag auf der Baustelle und lässt die gesetzlichen Fristen darunter laufen.
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